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RohrNorm

Rohrleitungsklassen: Einstufung nach Druckgeräterecht und Rohrklasse

Im Rohrleitungsbau ist „Klasse“ ein doppelt belegtes Wort. Die Rohrklasse auf der Isometrie beschreibt, woraus eine Leitung gebaut wird. Die Rohrleitungsklasse nach EN 13480 entscheidet dagegen mit darüber, wie streng Schweißverfahren und Personal qualifiziert sein müssen. Dieser Beitrag hält beide auseinander.

Zwei Begriffe, zwei Zwecke

Rohrklasse nennt man in vielen Anlagenprojekten die Rohrleitungsspezifikation: Sie legt für eine Gruppe von Leitungen fest, welcher Werkstoff, welche Druckstufe, welche Formteile und welche Verbindungen verwendet werden. Auf der Isometrie steht sie im Schriftfeld oder an der Leitung. Sie ist ein Planungswerkzeug des Projekts.

Die Rohrleitungsklasse nach EN 13480 ist etwas anderes: Sie hängt mit der Einstufung der Leitung nach der Druckgeräterichtlinie zusammen, wie das Beispiel weiter unten zeigt. Von ihr hängt ab, wie Schweißverfahren qualifiziert werden müssen. Zwei Leitungen derselben Rohrklasse können also in unterschiedlichen Rohrleitungsklassen liegen, wenn Medium oder Betriebsdaten abweichen.

Passend dazu: Isometrie-Vorlage und Rohrleitungs-Symbole. Die Mindestwanddicke eines geraden Rohres unter Innendruck berechnet zur Orientierung der Rohrwanddicken-Rechner nach EN 13480-3.

Einstufung nach der Druckgeräterichtlinie

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt für Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck PS von mehr als 0,5 bar. Rohrleitungen sind dort Leitungsbauteile zur Durchleitung von Fluiden, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden sind — Rohre, Formteile, Ausrüstungsteile, Ausdehnungsstücke, Schlauchleitungen (Artikel 2).

Fluidgruppe

Für die Einstufung werden die Fluide in zwei Gruppen geteilt (Artikel 13): Gruppe 1 umfasst Stoffe und Gemische, die nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in bestimmte Klassen physikalischer Gefahren oder Gesundheitsgefahren eingestuft sind — etwa entzündbare Gase der Kategorien 1 und 2 — sowie Fluide, deren maximal zulässige Temperatur TS über ihrem Flammpunkt liegt. Gruppe 2 umfasst alle übrigen.

Grenzwerte für Rohrleitungen

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c nennt die Grenzen, ab denen eine Rohrleitung den Anforderungen der Richtlinie unterliegt:

  • Gase, Gruppe 1: DN größer als 25 (Anhang II, Diagramm 6),
  • Gase, Gruppe 2: DN größer als 32 und PS·DN größer als 1 000 bar (Diagramm 7),
  • Flüssigkeiten, Gruppe 1: DN größer als 25 und PS·DN größer als 2 000 bar (Diagramm 8),
  • Flüssigkeiten, Gruppe 2: PS größer als 10 bar, DN größer als 200 und PS·DN größer als 5 000 bar (Diagramm 9).

Leitungen, die diese Grenzwerte höchstens erreichen, werden nach der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt und tragen keine CE-Kennzeichnung (Artikel 4 Absatz 3). Oberhalb ordnen die Diagramme 6 bis 9 die Leitung einer der Kategorien I bis III zu. Zwei Sonderregeln betreffen Rohrleitungen direkt: Leitungen für instabile Gase, die nach Diagramm 6 in Kategorie I oder II fallen, werden in Kategorie III eingestuft; Leitungen mit Fluiden über 350 °C, die nach Diagramm 7 in Kategorie II fallen, ebenfalls in Kategorie III.

Wie eine konkrete Leitung eingestuft wird, erklärt druckanlagen-pruefung.de.

Was die Kategorie für das Schweißen bedeutet

  • Ab Kategorie II: Arbeitsverfahren und Personal für dauerhafte Verbindungen werden von einer zuständigen unabhängigen Stelle zugelassen (Anhang I, Nummer 3.1.2).
  • Ab Kategorie III: Die Qualifikation des ZfP-Personals ist von einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle zu billigen (Nummer 3.1.3).
  • Für Druckgeräte der Kategorien II bis IV lässt EN ISO 9606-1 im Anhang ZA den Verlängerungsweg 9.3 c) der Schweißerprüfung nicht zu.

Rohrleitungsklassen nach EN 13480

EN 13480 arbeitet mit den Rohrleitungsklassen 0, I, II und III. Eine Übersicht des IIW (IAB-338r3-17, Januar 2017) gibt unter Verweis auf EN 13480-4 Abschnitt 9.3 wieder, welche Qualifizierungswege für Schweißverfahren je Klasse zulässig sind: Bei den Klassen II und III Verfahrensprüfung oder vorgezogene Arbeitsprüfung nach ISO 15614 bzw. ISO 15613 durch eine dritte Stelle, bei den Klassen I und 0 zusätzliche Wege. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zu EN 13480-4.

Wie Kategorie und Rohrleitungsklasse zusammenhängen, zeigt ein Beispiel aus dem Merkblatt DVS 0705 (02/2012): Eine Frischdampfleitung DN 250, eingestuft in Kategorie III nach Druckgeräterichtlinie, liegt dort „entsprechend Rohrleitungsklasse III“. Die vollständige Zuordnung steht in der Normenreihe EN 13480; wir geben sie hier nicht wieder.

Passend dazu: Schweißdokumentation für Kraftwerksrohrleitungen.

Was RohrNorm dabei übernimmt — und was nicht

Die Software stuft keine Rohrleitung ein und legt keine Rohrleitungsklasse fest. Sie führt Schweißanweisungen, Verfahrensprüfungen, Schweißerqualifikationen und Werkstoffzeugnisse.

Übernimmt die Software

  • WPS nach ISO 15609-1 erzeugen und als PDF ausgeben
  • Verfahrensprüfungen mit Geltungsbereich führen und mit der WPS abgleichen
  • Schweißerqualifikationen samt Fristen aktuell halten
  • Werkstoffzeugnisse nach EN 10204 zuordnen
  • Auftragsdokumente als PDF/ZIP ausgeben

Übernimmt sie nicht

  • Den Prüfumfang für eine Rohrleitung festlegen
  • Berechnung oder Auslegung der Rohrleitung
  • Isometrien führen oder Nachweise auf einzelne Nahtnummern beziehen
  • Konformitätsbewertung oder Abnahme
  • Eine Aussage darüber treffen, ob ein Bauteil den Anforderungen entspricht

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rohrklasse und Rohrleitungsklasse?

Mit Rohrklasse ist in Anlagenprojekten meist die Rohrleitungsspezifikation gemeint — Werkstoff, Druckstufe, Formteile und Verbindungen für eine Gruppe von Leitungen. Die Rohrleitungsklasse nach EN 13480 bestimmt dagegen unter anderem, wie Schweißverfahren qualifiziert werden.

Ab wann wird eine Rohrleitung nach der Druckgeräterichtlinie eingestuft?

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU nennt Grenzwerte nach Fluidart, Fluidgruppe, Nennweite DN und dem Produkt PS·DN — für Gase der Gruppe 1 etwa DN größer als 25. Darunter gilt die gute Ingenieurpraxis nach Artikel 4 Absatz 3. Die Einstufung im Einzelfall erklärt druckanlagen-pruefung.de.

Was folgt aus der Kategorie für das Schweißen?

Ab Kategorie II verlangt Anhang I, Nummer 3.1.2 die Zulassung von Arbeitsverfahren und Schweißpersonal durch eine unabhängige Stelle; ab Kategorie III ist nach Nummer 3.1.3 zusätzlich die Qualifikation des ZfP-Personals von einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle zu billigen.

Dieser Beitrag gibt eine Einordnung, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die geltende Fassung des jeweiligen Regelwerks und die Ausführungsspezifikation Ihres Auftrags.

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