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RohrNorm

Fluidgruppe 1 und 2: Begriff aus dem Druckgeräterecht

Die Fluidgruppe ist ein Begriff aus der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Für die Einstufung von Druckgeräten in Kategorien teilt Artikel 13 Absatz 1 die Fluide in zwei Gruppen. Gruppe 1 umfasst Stoffe und Gemische, die nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in bestimmten Klassen physikalischer Gefahren oder Gesundheitsgefahren als gefährlich eingestuft sind. Gruppe 2 umfasst alle übrigen Stoffe und Gemische.

Zu den Klassen der Gruppe 1 gehören unter anderem entzündbare Gase der Kategorien 1 und 2, oxidierende Gase der Kategorie 1, entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 1 und 2, organische Peroxide der Typen A bis F, akute orale und dermale Toxizität der Kategorien 1 und 2, akute inhalative Toxizität der Kategorien 1 bis 3 sowie spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition der Kategorie 1. Zur Gruppe 1 zählen außerdem Stoffe, deren maximal zulässige Temperatur TS über ihrem Flammpunkt liegt.

Bei Rohrleitungen bestimmt die Fluidgruppe zusammen mit Nennweite und Druck, welche Grenzwerte nach Artikel 4 gelten und in welche Kategorie die Leitung über die Diagramme 6 bis 9 des Anhangs II fällt. Eine Leitung für ein Fluid der Gruppe 1 überschreitet die Grenze bei gasförmigen Medien schon ab DN größer 25. Die Einstufung selbst und ihre Folgen erklärt druckanlagen-pruefung.de.

Für die Schweißdokumentation hat die Einstufung Folgen: Nach Anhang I Nummer 3.1.2 der Richtlinie ist die Zulassung von Arbeitsverfahren und Personal für dauerhafte Verbindungen bei Druckgeräten der Kategorien II, III und IV von einer zuständigen unabhängigen Stelle vorzunehmen. RohrNorm stuft nicht ein — die Software führt Schweißanweisungen, Verfahrensprüfungen, Schweißerqualifikationen und Werkstoffzeugnisse.

Dieser Beitrag gibt eine Einordnung, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die geltende Fassung des jeweiligen Regelwerks und die Ausführungsspezifikation Ihres Auftrags.

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