Nennweite DN: Definition und Rolle bei Rohrleitungen
Die Nennweite, abgekürzt DN, ist eine Größenbezeichnung für Rohre, Formteile und Armaturen. Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU definiert sie in Artikel 2 Nummer 11 als numerische Größenbezeichnung für alle Bauteile eines Rohrsystems, für die nicht der Außendurchmesser oder die Gewindegröße angegeben wird. Es handelt sich um eine gerundete Zahl, die nur näherungsweise mit den Fertigungsmaßen zusammenhängt; geschrieben wird DN, gefolgt von einer Zahl — etwa DN 250.
Im Druckgeräterecht ist die Nennweite eine der Größen, an denen sich entscheidet, ob eine Rohrleitung über die Grenzwerte des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe c hinausgeht. Für Gase, Dämpfe und leicht verdampfende Flüssigkeiten liegt die Grenze bei Fluiden der Gruppe 1 bei DN größer 25, bei Gruppe 2 bei DN größer 32 und einem Produkt PS·DN größer 1 000 bar. Für Flüssigkeiten mit niedrigem Dampfdruck gilt bei Gruppe 1 DN größer 25 und PS·DN größer 2 000 bar, bei Gruppe 2 PS größer 10 bar, DN größer 200 und PS·DN größer 5 000 bar. Was daraus für Kategorie und Konformitätsbewertung folgt, erklärt druckanlagen-pruefung.de.
Nach Anhang I Nummer 3.3 Buchstabe b gehört die Nennweite bei Rohrleitungen zu den weiteren Angaben, die je nach Art des Druckgeräts zu machen sind — neben dem aufgebrachten Prüfdruck PT und dem Datum.
Für die Schweißdokumentation ist ein Unterschied wichtig: Die Schweißerprüfung nach ISO 9606-1 rechnet den Geltungsbereich nicht in DN, sondern mit dem Rohr-Außendurchmesser D (Tabelle 7). Wer Nennweiten aus der Isometrie mit dem Geltungsbereich einer Schweißerqualifikation vergleicht, muss deshalb vom DN auf den tatsächlichen Außendurchmesser gehen.
Dieser Beitrag gibt eine Einordnung, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die geltende Fassung des jeweiligen Regelwerks und die Ausführungsspezifikation Ihres Auftrags.
RohrNorm läuft auf StahlNorm.