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RohrNorm

Schweißdokumentation für Chemie- und Prozessanlagen: Edelstahl-Rohrleitungen

Rohrleitungen in Chemie- und Prozessanlagen sind häufig aus nichtrostenden Stählen und führen nicht selten gefährliche Medien. Beides schlägt auf die Schweißdokumentation durch: auf Werkstoffgruppe und Wurzelschutz in Schweißanweisung und Verfahrensprüfung, auf die Wahl des Prüfverfahrens und auf die Anforderungen an die Zulassung von Verfahren und Personal.

Werkstoffgruppen: wer zu welcher Gruppe gehört

Schweißanweisung, Verfahrensprüfung und Schweißerprüfung ordnen den Grundwerkstoff nach ISO 15608 einer Werkstoffgruppe zu. Für Prozessanlagen sind nach ISO 15608:2025 vor allem zwei Gruppen wichtig:

  • Gruppe 8 — austenitische nichtrostende Stähle (Ni ≤ 35 %), unterteilt in 8.1 (Cr ≤ 19 %), 8.2 (Cr > 19 %) und 8.3 (Mangan-Austenite mit 4 % < Mn ≤ 12 %),
  • Gruppe 10 — austenitisch-ferritische nichtrostende Stähle (Duplex), unterteilt in 10.1 (Cr ≤ 24 % und Ni > 4 %), 10.2 (Cr > 24 % und Ni > 4 %) und 10.3 (Ni ≤ 4 %).

Die Gruppenzugehörigkeit ist mehr als eine Formalie: An ihr hängen mehrere Regeln der Verfahrensprüfung, die bei Edelstahlrohren unmittelbar greifen.

Wurzelschutz: Gruppe 8 und Gruppe 10 verhalten sich verschieden

Edelstahlrohre werden häufig mit Formiergas geschweißt. In der Schweißanweisung steht die Art der Badsicherung (ISO 15609-1:2019, 4.4.7); Abschnitt 4.4.16 regelt das Schutzgas mit seiner Bezeichnung nach ISO 14175. Eine eigene Zeile für die Gasbezeichnung des Wurzelschutzes gibt es nur im informativen Formblatt in Anhang A. In der Verfahrensprüfung nach ISO 15614-1:2017 ist das Wurzelschutzgas eine eigene Einflussgröße (Abschnitt 8.5.6): Bei Stufe 2 erfordert für die Gruppen 8 und 41 bis 48 ein Wechsel zwischen den Gasgruppen I, N und R keine neue Qualifizierung — für Gruppe 10 dagegen jede Änderung der Gas-Klassifizierung. Wer Austenit- und Duplex-Leitungen im selben Auftrag hat, sollte die Gasangaben in den Schweißanweisungen deshalb getrennt prüfen. Mehr dazu im Glossar unter Formiergas.

Prüfverfahren: wo Ultraschall an Grenzen stößt

ISO 15614-1:2017 schließt die Ultraschallprüfung bei der Verfahrensprüfung bei Stufe 2 für Dicken unter 8 mm und für die Werkstoffgruppen 8, 10 und 41 bis 48 aus (Tabelle 2, Fußnote). Auch ISO 17640:2018 ist vorrangig auf ferritische Stähle ab 8 mm ausgerichtet. Bei dünnwandigen Edelstahlrohren ist die Durchstrahlung deshalb häufig der volumetrische Nachweis. Prüfklassen und Zulässigkeitsgrenzen erklärt der Beitrag zur Rundnaht-Prüfung.

Gefährliche Medien: Fluidgruppe und Zulassung

Führt eine Leitung ein Fluid der Gruppe 1 nach Artikel 13 der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU — etwa entzündbare Gase oder Flüssigkeiten bestimmter Kategorien —, liegen die Grenzwerte niedriger: Bei gasförmigen Medien der Gruppe 1 gilt die Grenze schon ab DN größer 25 (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c). Nach Anhang I Nummer 3.1.2 ist die Zulassung von Arbeitsverfahren und Personal für dauerhafte Verbindungen bei Druckgeräten der Kategorien II, III und IV von einer zuständigen unabhängigen Stelle vorzunehmen. Die Einstufung selbst erklärt druckanlagen-pruefung.de; den Begriff ordnet das Glossar unter Fluidgruppe ein.

Werkstoffzeugnisse und Rückverfolgbarkeit

Zeugnisse nach EN 10204

Für Rohre, Formteile und Zusatzwerkstoffe werden in Prozessanlagen meist Abnahmeprüfzeugnisse verlangt. EN 10204:2004 unterscheidet das Zeugnis 3.1, das der von der Fertigung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers bestätigt, und das Zeugnis 3.2, an dem zusätzlich der Abnahmebeauftragte des Bestellers oder der in den amtlichen Vorschriften genannte Abnahmebeauftragte mitwirkt.

Rückverfolgbarkeit nach ISO 3834-2

ISO 3834-2:2021 verlangt Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, soweit gefordert (Abschnitt 17) — darunter die Rückverfolgbarkeit von Schweißern und Schweißanweisungen zu bestimmten Nähten und die Rückverfolgbarkeit des Grundwerkstoffs. Ob das für einen Auftrag gilt, steht in der Spezifikation.

Was RohrNorm dabei übernimmt — und was nicht

Die Software ordnet die Werkstoffzeugnisse dem Auftrag zu und gleicht Schweißanweisung und Verfahrensprüfung ab. Den Bezug auf einzelne Nahtnummern, den Prüfumfang und die Einstufung der Leitung übernimmt sie nicht.

Übernimmt die Software

  • WPS nach ISO 15609-1 erzeugen und als PDF ausgeben
  • Verfahrensprüfungen mit Geltungsbereich führen und mit der WPS abgleichen
  • Schweißerqualifikationen samt Fristen aktuell halten
  • Werkstoffzeugnisse nach EN 10204 zuordnen
  • Auftragsdokumente als PDF/ZIP ausgeben

Übernimmt sie nicht

  • Den Prüfumfang für eine Rohrleitung festlegen
  • Berechnung oder Auslegung der Rohrleitung
  • Isometrien führen oder Nachweise auf einzelne Nahtnummern beziehen
  • Konformitätsbewertung oder Abnahme
  • Eine Aussage darüber treffen, ob ein Bauteil den Anforderungen entspricht

Häufige Fragen

Warum wird Edelstahlrohr oft durchstrahlt statt mit Ultraschall geprüft?

ISO 15614-1:2017 schließt die Ultraschallprüfung bei der Verfahrensprüfung für Dicken unter 8 mm und für die Werkstoffgruppen 8, 10 und 41 bis 48 aus (Tabelle 2, Fußnote). Austenitische nichtrostende Stähle gehören zur Gruppe 8, Duplex-Stähle zur Gruppe 10.

Wann ist ein Wechsel des Formiergases bei Edelstahl unkritisch?

Nach ISO 15614-1:2017, Abschnitt 8.5.6, erfordert bei Stufe 2 für die Werkstoffgruppen 8 und 41 bis 48 ein Wechsel zwischen den Gasgruppen I, N und R nach ISO 14175 keine neue Qualifizierung. Bei Duplex-Stählen (Gruppe 10) und bei Gruppe 7 erfordert dagegen jede Änderung der Gas-Klassifizierung eine neue Qualifizierung.

Was unterscheidet ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 von 3.2?

Nach EN 10204:2004 bestätigt beim Zeugnis 3.1 der von der Fertigung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers. Beim Zeugnis 3.2 wirkt zusätzlich der Abnahmebeauftragte des Bestellers oder der in den amtlichen Vorschriften genannte Abnahmebeauftragte mit.

Dieser Beitrag gibt eine Einordnung, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die geltende Fassung des jeweiligen Regelwerks und die Ausführungsspezifikation Ihres Auftrags.

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